Liebe Tierfreunde,

Liebe Tierfreunde,

der Tierschutzverein Friedrichshafen u.U.e. V., freut sich, dass Sie sein Tierheim besuchen und Interesse für die betreuten Tiere zeigen. Viele von ihnen hatten es nicht immer leicht. Wir sorgen nach besten Kräften für diese Tiere, wie z.B. Unterbringung, Pflege und ärztliche Betreuung, aber wir können dem einzelnen Tier das Wichtigste nicht ersetzen, nämlich die Geborgenheit und Fürsorge eines eigenen Zuhauses. Der Tierschutzverein Friedrichshafen u.U.e. V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, für die in seinem Tierheim beherbergten Tiere gute Unterbringungsplätze zu finden, in denen die artgerechte Betreuung des einzelnen Tieres und vor allen Dingen die nötige Tierliebe sowie der Kontakt zu Menschen vorhanden sind. Die Verantwortung gegenüber Tier und Mensch bringt es mit sich, eine gewisse Prüfung vorzunehmen und die Tiere nicht wahllos abzugeben.

Voraussetzungen für die Abgabe eines Tieres

In den folgenden Situationen geben wir keine Tiere ab:

  • Wenn Hunde in Zwingern oder an Ketten gehalten werden sollen.
  • Wenn Katzen in verkehrsreichen Wohngegenden als „Freigänger” gehalten werden sollen.
  • Wenn Kleintiere (Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel) ausschließlich im Käfig/Stall gehalten werden sollen.
  • Wenn der künftige Tierhalter in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten steckt.
  • Wenn der Tierinteressent keinen festen Wohnsitz hat.
  • Wenn der Tierinteressent drogenabhängig oder alkoholkrank ist.
  • Wenn der Tierinteressent kein schriftliche Einverständnis seines Vermieters beibringen kann.
  • Wenn der künftige Tierhalter eines s.g. „Problemhundes” nicht über die erforderliche Sachkunde verfügt oder sonstige ordnungsrechtliche Auflagen gegen eine Abgabe sprechen.

Aus diesem Grund ist es für den Tierschutzverein zwingend notwendig, Näheres über den potentiellen Tierhalter und die zu erwartenden Lebensumstände für das Tier zu erfahren. Deshalb möchten wir Sie bitten, bei ernsthaftem Interesse an der Überlassung eines Tieres die beiliegende Selbstauskunft auszufüllen. Ihre dort gemachten Angaben sollen später Grundlage und Gegenstand eines abzuschließenden Abgabevertrages sein. Falsche Angaben können zur Auflösung des Abgabevertrages führen.

Mit der Unterzeichnung der Selbstauskunft erklären Sie sich darüber hinaus damit einverstanden, dass ein Tierschutzbeauftragter des Tierschutzvereins Friedrichshafen u.U.e. V. gegebenenfalls eine Vor-Ort-Kontrolle bei Ihnen zu Hause durchführen darf.

Auswahl des Tieres

Nachdem Sie Ihre Wahl getroffen  und sich für ein bestimmtes Tier entschieden haben, teilen Sie dies bitte einem unserer Mitarbeiter mit. Er steht Ihnen gern für alle Fragen, das Tier betreffend, zur Verfügung und sollten Sie Fragen bezüglich der Selbstauskunft haben, so werden diese gerne beantwortet.

In einem ausführlichen Gespräch erfahren Sie alles über Ihren zukünftigen Mitbewohner und gegebenenfalls auch, ob noch andere Tierfreunde Interesse an dem von Ihnen gewünschten Tier haben.

Sollte dies der Fall sein, können wir zunächst keinem Interessenten ein Vorrecht einräumen, da wir stets darauf bedacht sein müssen, den geeignetsten Platz für das Tier zu finden.
Wir können auch kein Tier „Reservieren”, bis z.B. die Einverständniserklärung des Vermieters bzw. der Hausverwaltung vorliegt.

Im Interesse der Tiere bitten wir Sie um Verständnis und Toleranz!

Vertragsabschluss

Wenn der Tierschutzverein schließlich ein Tier zu treuen Händen in die Verantwortung seiner „neuen Familie” übergibt, ist dies kein Verkauf im Sinne eines Handelsgeschäftes. Mit dem Abgabevertrag sind zunächst Futter- und Betreuungskosten pauschal abgegolten und gleichzeitig ist damit auch ein Solidarbeitrag für die Tiere geleistet, die aus verschiedenen Gründen längere Zeit als andere im Tierheim auf ihre Vermittlung warten. Dieser Pauschalbetrag schließt mit ein, dass alle Tiere schutzgeimpft, evtl. entwurmt und kastriert das Tierheim verlassen.

Im Abgabevertrag werden eventuelle Besonderheiten (z.B. bekannte Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten, usw.) des Tieres und damit verbundener Mehraufwand oder auch Gefahren festgehalten. Eine entsprechende Haftung wird in diesen Fällen nicht übernommen.

Mit Unterzeichnung des Abgabevertrages verpflichten Sie sich das Tier nicht an Dritte weiter zu geben. Sollten Sie jedoch jemals aus z.B. gesundheitlichen oder finanziellen Gründen, oder eines Wohnungswechsels nicht mehr in der Lage sein das Tier zu halten, so sind Sie dazu verpflichtet, es dem Tierschutzverein Friedrichshafen u.U.e.V. zurück zu führen.

Mitgliedschaft im Tierschutzverein

Mit der Übernahme eines Tieres aus unserem Tierheim sollte die Verbindung zu unserem Verein nicht beendet sein. Es wäre schön, wenn der Kontakt und die Verbundenheit auch nach der Vermittlung bestehen bliebe. Werden Sie Mitglied im Tierschutzverein und stärken Sie die Gemeinschaft derjenigen, die nicht nur über Tierschutz reden, sondern ihn im täglichen Leben praktizieren.
Gerne würden wir Sie in unseren Reihen begrüßen. Aufnahmeanträge erhalten Sie in unserem Büro. Tierschutzverein Friedrichshafen u.U.e.V.