Testament

Testament

Tierliebe über den Tod hinaus / Absicherung von geliebten Haustieren durch Testament.

Um die Versorgung des geliebten Haustieres sicher zu stellen, kann dies zu Lebzeiten testamentarisch verfügt werden.

Sollten keine nahen Verwandten oder Bekannten zur Verfügung stehen, so kann eine solche Regelung auch mit einem Tierschutzverein getroffen werden.

Hierfür empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt bzw. Notar.